Ein Angebot der Transferstelle vielfalt-begleiten.nrw

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass der Vielfalt-Atlas NRW von möglichst allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von Behinderung, Alter, Sprache oder technischer Ausstattung.

Entwurfsfassung. Diese Erklärung ist inhaltlich vorbereitet, aber noch nicht rechtsverbindlich. Die unten farblich markierten Platzhalter müssen von der verantwortlichen Stelle geprüft und ausgefüllt werden, bevor die Seite öffentlich geht.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung „Vielfalt-Atlas NRW“, erreichbar unter https://vielfalt-begleiten.nrw/atlas/. Sie gilt nicht für die verlinkten Angebote Dritter: für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter selbst verantwortlich.

Rechtsgrundlage und angestrebter Standard

Grundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102. Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549 und damit die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Bitte ergänzen: Bewertungsergebnis eintragen – „vollständig vereinbar“, „teilweise vereinbar“ oder „nicht vereinbar“ – erst nach der Prüfung.

Die Anwendung wurde von Beginn an auf die Anforderungen hin entwickelt (siehe „Umgesetzte Maßnahmen“). Eine unabhängige Prüfung, die das Ergebnis belegt, steht noch aus.

Nicht barrierefreie Inhalte

Hier sind nach der Prüfung alle bekannten Einschränkungen einzeln aufzuführen, jeweils mit Begründung (Unvereinbarkeit, unverhältnismäßige Belastung oder Nichtzugehörigkeit zum Anwendungsbereich) und – wo möglich – einer barrierefreien Alternative.

Umgesetzte Maßnahmen

Diese Punkte sind in der Anwendung technisch umgesetzt und lassen sich überprüfen:

Erstellung dieser Erklärung

Barrieren melden: Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen aus diesem Angebot in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich – wir antworten in der Regel innerhalb eines Monats.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Kontaktdaten der Ombudsstelle: Bitte ergänzen: Anschrift, E-Mail und Webadresse der zuständigen Ombudsstelle eintragen

Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache

Für Angebote öffentlicher Stellen sind Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache vorgesehen.

Bitte ergänzen: Stand und Verlinkung der Fassungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache eintragen