Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass der Vielfalt-Atlas NRW von möglichst allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von Behinderung, Alter, Sprache oder technischer Ausstattung.
Entwurfsfassung. Diese Erklärung ist inhaltlich vorbereitet, aber noch nicht rechtsverbindlich. Die unten farblich markierten Platzhalter müssen von der verantwortlichen Stelle geprüft und ausgefüllt werden, bevor die Seite öffentlich geht.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung „Vielfalt-Atlas NRW“, erreichbar unter https://vielfalt-begleiten.nrw/atlas/. Sie gilt nicht für die verlinkten Angebote Dritter: für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter selbst verantwortlich.
Rechtsgrundlage und angestrebter Standard
Grundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102. Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549 und damit die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Bitte ergänzen: Bewertungsergebnis eintragen – „vollständig vereinbar“, „teilweise vereinbar“ oder „nicht vereinbar“ – erst nach der Prüfung.
Die Anwendung wurde von Beginn an auf die Anforderungen hin entwickelt (siehe „Umgesetzte Maßnahmen“). Eine unabhängige Prüfung, die das Ergebnis belegt, steht noch aus.
Nicht barrierefreie Inhalte
Hier sind nach der Prüfung alle bekannten Einschränkungen einzeln aufzuführen, jeweils mit Begründung (Unvereinbarkeit, unverhältnismäßige Belastung oder Nichtzugehörigkeit zum Anwendungsbereich) und – wo möglich – einer barrierefreien Alternative.
- Bitte ergänzen: bekannte Einschränkungen und geplante Behebung auflisten
- Inhalte, die von Dritten eingereicht oder verlinkt werden, können Barrieren enthalten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
- Die Kartenbilder der optionalen Karte haben keine Textalternative. Alle Angebote, Entfernungen und Orte stehen vollständig in der Liste; die Karte ist eine Ergänzung.
Umgesetzte Maßnahmen
Diese Punkte sind in der Anwendung technisch umgesetzt und lassen sich überprüfen:
- Durchgehend semantisches HTML mit Landmarken (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich) und einer durchgängigen Überschriftenhierarchie.
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ als erstes fokussierbares Element.
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit; alle interaktiven Elemente haben einen deutlich sichtbaren Fokusrahmen.
- Alle Formularfelder sind mit Beschriftungen verbunden; Filter, Suche und Umkreissuche nach Ort oder Postleitzahl funktionieren auch ohne JavaScript, weil die Seite serverseitig gerendert wird.
- Die Karte öffnet sich erst auf Wunsch und lässt sich mit der Tastatur bedienen (Pfeiltasten verschieben, Plus und Minus zoomen, Tab springt zu den Markierungen, Eingabe öffnet die Kurzinfo). Ein Sprunglink führt an der Karte vorbei zur Liste.
- Ergebnismengen und Statusmeldungen werden über Live-Bereiche
(
role="status") angesagt. - Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Text; Farbe ist nie der einzige Bedeutungsträger.
- Helles und dunkles Farbschema, gesteuert über die Systemeinstellung.
- Bewegung ist dekorativ und wird bei
prefers-reduced-motionvollständig abgeschaltet. - Zoom bis 200 % und Bedienung auf schmalen Bildschirmen ohne horizontales Scrollen.
- Druckansicht der Detailseiten für Angaben, die ausgedruckt weitergegeben werden.
Erstellung dieser Erklärung
- Datum der Erstellung: Bitte ergänzen: Datum eintragen
- Datum der letzten Überprüfung: Bitte ergänzen: Datum eintragen
- Verfahren: Bitte ergänzen: Selbstbewertung oder externe Prüfung, mit Name der prüfenden Stelle
- Verantwortliche Stelle: Bitte ergänzen: Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Barrieren melden: Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen aus diesem Angebot in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich – wir antworten in der Regel innerhalb eines Monats.
- E-Mail: h.wenzel@grone.de
- Ansprechperson für Barrierefreiheit: Bitte ergänzen: Name und Funktion eintragen
- Telefon oder weiterer Meldeweg: Bitte ergänzen: Kontaktweg eintragen
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Kontaktdaten der Ombudsstelle: Bitte ergänzen: Anschrift, E-Mail und Webadresse der zuständigen Ombudsstelle eintragen
Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
Für Angebote öffentlicher Stellen sind Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache vorgesehen.
Bitte ergänzen: Stand und Verlinkung der Fassungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache eintragen