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Wo Integrationsbegleiterinnen in die kommunale Bildungslandschaft passen

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Dienstagabend, dritter Tagesordnungspunkt im Jugendhilfeausschuss: Ganztagsausbau. An der Wand laufen die Folien durch, Platzzahlen, Bauabschnitte, Trägervereinbarungen, eine Tabelle mit Schuljahren in den Spalten. Die Verwaltung hat gut vorgearbeitet, das merkt man. Dann meldet sich jemand aus der zweiten Reihe und fragt: Wir reden hier über Plätze, aber wer spricht eigentlich mit den Familien, die sich gar nicht erst anmelden? Kurze Stille. Der Punkt wird auf die nächste Sitzung geschoben.

Diese Frage hat es in sich, weil sie an einer Stelle sitzt, für die es in der Verwaltung selten ein eigenes Aktenzeichen gibt. Sie liegt zwischen Jugendamt, Schulverwaltungsamt und Integrationszentrum. Zuständig sind alle drei ein bisschen, federführend niemand.

Genau in dieser Lücke arbeiten Integrationsbegleiterinnen. Es sind Frauen mit eigener Flucht- oder Migrationsgeschichte, die in einer siebenmonatigen Qualifizierung auf die Arbeit in Kita und Offenem Ganztag vorbereitet werden. Sie ersetzen keine pädagogische Fachkraft. Sie arbeiten als zusätzliche Kraft im Team und begleiten dort Kinder und Familien in Einwanderungssituationen. Seit 2017 sind in Nordrhein-Westfalen zehn Schulungsrunden gelaufen, 579 Frauen haben die Qualifizierung abgeschlossen, angeboten wird sie an 13 Standorten von neun Schulungsanbietern. Für eine Kommune ist dabei vor allem eine Frage praktisch: An welche vorhandene Struktur lässt sich das anschließen, ohne eine neue zu erfinden? Es gibt drei naheliegende Stellen.

Drei Andockpunkte im kommunalen Gefüge

1. Das Kommunale Integrationszentrum

Kommunale Integrationszentren gibt es nach Angaben des zuständigen Landesministeriums flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Ihre Aufgabe ist die Koordination kommunaler Integrationsaufgaben und die Vernetzung der Akteure vor Ort, mit einem Schwerpunkt auf durchgängiger sprachlicher Bildung entlang der Bildungskette.

Damit ist das Integrationszentrum in den meisten Kommunen die Stelle, die ohnehin schon weiß, welche Einrichtungen mit welchen Familiensprachen arbeiten, wo Sprachmittlung organisiert wird und welche Elternprogramme laufen. Wenn qualifizierte Integrationsbegleiterinnen in der Stadt arbeiten, sollte das Integrationszentrum davon wissen. Häufig weiß es das nicht, weil die Qualifizierung über den Träger der jeweiligen Einrichtung läuft und die Information dort endet.

2. Die Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist der zweite Anschlusspunkt, und zwar aus einem rechtlich sehr schlichten Grund. Paragraf 80 SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen und den Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln, ausdrücklich unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und ihrer Erziehungsberechtigten.

Wer diesen Bedarf ermitteln will, braucht Zugang zu den Familien, deren Bedarf bisher nicht in den Anmeldezahlen auftaucht. Fachkräfte, die in den Einrichtungen ohnehin täglich mit diesen Familien sprechen, sind dafür eine naheliegende Quelle. Eine formale Aufgabenübertragung ist damit nicht gemeint: Es geht darum, vorhandenes Wissen aus der Praxis in die Planungsgrundlagen einzuspeisen, statt es in Einzelgesprächen versickern zu lassen.

3. Der Ganztagsausbau

Der dritte Punkt ist der aktuellste. Die Qualifizierung wird bis 2027 auf den Offenen Ganztag ausgeweitet, und der Ganztagsausbau ist derzeit in fast jeder Kommune das größte Vorhaben im Bereich Bildung. Wo neue Plätze entstehen, entstehen neue Teams, neue Kooperationen zwischen Schule und Träger und viele erste Elterngespräche. Wer an dieser Stelle Fachkräfte mit einer Qualifizierung für Vielfalt und Familienbegleitung im Team hat, spart sich später einiges an Nachsteuerung.

Warum der Rechtsanspruch die Frage schärfer stellt

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der jahrgangsweise aufwachsende Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter, vollständig ausgebaut zum Schuljahr 2029/30. Das Schulministerium formuliert die Zuständigkeit deutlich: Der Anspruch richtet sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und die Planung und Vergabe der Plätze liegt in kommunaler Verantwortung als Teil der örtlichen Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung.

Ein Rechtsanspruch schafft Plätze. Ob Familien sie auch erreichen, ist eine zweite Frage. Das Deutsche Jugendinstitut hat für den Kinderbetreuungsreport 2023 ausgewertet, wie Bedarf und tatsächliche Nutzung im Grundschulalter auseinanderfallen. Fünf Prozent aller Grundschulkinder besuchten demnach kein außerunterrichtliches Angebot, obwohl die Eltern einen Bedarf hatten, weitere drei Prozent nutzten ein Angebot in geringerem Umfang als benötigt.

Bei vorhandenem Bedarf gelingt es Familien mit Migrationshintergrund sowie solchen mit niedrigerer Bildung immer weniger gut, einen Betreuungsplatz zu bekommen als Familien ohne Migrationshintergrund oder mit höherer Bildung.

Deutsches Jugendinstitut, Pressemitteilung vom 29. November 2023

Das ist eine Bundeszahl und sagt über die Lage in einer einzelnen Kommune nichts aus. Aber sie beschreibt ein Muster, das jede Kommune für sich prüfen kann: Wenn der Zugang zu Plätzen ungleich verteilt ist, verschiebt ein Rechtsanspruch diese Ungleichheit erst einmal in die Antragslogik hinein. Wer einen Antrag stellt, bekommt einen Platz. Wer die Information über den Antrag nicht bekommt, taucht in keiner Statistik auf, auch nicht als unerfüllter Bedarf.

Was sich ohne neue Struktur tun lässt

Die folgenden Schritte kosten kein zusätzliches Personal. Sie ordnen vor allem, was ohnehin schon da ist.

  • Sprachmittlung in die Bedarfsplanung aufnehmen. Wenn Anmeldeverfahren, Elternabende und Bescheide nur einsprachig laufen, ist der Zugang faktisch begrenzt. Der Aufwand für Sprachmittlung lässt sich in der Planung beziffern, wenn er benannt wird.
  • Jugendamt und Schulverwaltungsamt an einen Tisch holen. Der Ganztag berührt beide Häuser. Ein fester Austauschtermin zum Thema Zugang und Anmeldung ist schneller eingerichtet als eine gemeinsame Arbeitsgruppe und bringt oft mehr.
  • Prüfen, wer vor Ort bereits qualifiziert ist. In vielen Kommunen arbeiten Integrationsbegleiterinnen, ohne dass die Verwaltung davon weiß. Eine Abfrage bei den Trägern beantwortet das in zwei Wochen.
  • An bestehende Netzwerke andocken. Bildungsbüro, Integrationszentrum, Familienzentren und Runde Tische zum Übergang Kita/Grundschule existieren meist schon. Ein Tagesordnungspunkt dort ersetzt ein neues Gremium.
  • Zuständigkeitsgrenzen mitdenken. Integrationsbegleiterinnen begleiten Familien im pädagogischen Alltag. Sie sind keine Fachberatung für Kinderschutz. Bei gewichtigen Anhaltspunkten gilt der reguläre Weg über die insoweit erfahrene Fachkraft nach Paragraf 8a SGB VIII, und der bleibt unverändert.

Wie ein erstes Gespräch mit der Transferstelle abläuft

Es ist ein Sortiergespräch, meist eine knappe Stunde, gern mit Integrationszentrum und Jugendhilfeplanung gemeinsam. Wir fragen, wie viele Einrichtungen in Ihrer Zuständigkeit liegen, wo der Ganztagsausbau gerade steht und welche Netzwerke bereits arbeiten. Sie erfahren im Gegenzug, wie die Qualifizierung aufgebaut ist, welcher Schulungsanbieter in Ihrer Region tätig ist und in welchem Umfang Fachkräfte dafür freigestellt werden müssen.

Was in diesem Gespräch nicht passiert: Wir sagen keine Plätze in einer Schulungsrunde zu und äußern uns nicht zu Fördermitteln. Beides hängt an Entscheidungen, die anderswo getroffen werden. Am Ende steht in der Regel eine Einschätzung, ob sich in Ihrer Kommune eher eine Beteiligung an einer laufenden Runde am nächstgelegenen Standort anbietet oder ob genug Bedarf für einen eigenen Anlauf zusammenkommt. Wie so ein Aufbau abläuft, beschreiben wir im Beitrag Eine eigene Schulungsrunde aufbauen.

Ein guter erster Schritt vor dem Gespräch ist die Frage aus dem Jugendhilfeausschuss selbst, gestellt an die eigenen Träger: Wie erfahren Familien bei uns von einem Ganztagsplatz, und wer merkt es, wenn sie es nicht tun? Die Antworten aus zwei, drei Einrichtungen reichen oft schon, um zu sehen, ob es eine Lücke gibt. Wer sie hat, findet unter Über das Projekt den Rahmen der Qualifizierung, einen Überblick über die Standorte im Beitrag Dreizehn Standorte, ein Netzwerk und den direkten Draht über unsere Kontaktseite. Was der Rechtsanspruch ab 2026 für die Praxis in den Einrichtungen bedeutet, lesen Sie außerdem im Beitrag Rechtsanspruch Ganztag 2026.

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