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Seit August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf den Ganztag. Was jetzt auf Ihre Einrichtung zukommt

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Mitte Mai, kurz nach halb fünf. Das Sekretariat ist leer, im Flur riecht es noch nach dem Wischwasser vom Mittag. Eine Schulleiterin sortiert die Rückläufe für den kommenden ersten Jahrgang in zwei Stapel: abgegeben und nicht abgegeben. Auf dem zweiten Stapel liegen elf Anmeldebögen für den offenen Ganztag. Elf Familien haben das Formular beim Anmeldetermin mitgenommen und seitdem nichts mehr davon hören lassen. Keine Absage, keine Rückfrage, keine Unterschrift.

Ein paar dieser Familien kennt sie vom Sehen. Eine Mutter hat beim Anmeldegespräch viel genickt und wenig gefragt. Bei zwei anderen hat eine ältere Schwester übersetzt, die selbst gerade in die sechste Klasse gekommen ist. Was die Schulleiterin an diesem Nachmittag nicht weiß: Brauchen diese elf Kinder keinen Platz, oder ist die Information einfach nie angekommen? Für die Planung des nächsten Schuljahres ist das ein erheblicher Unterschied.

Genau an dieser Stelle wird aus einer bundesgesetzlichen Regelung ein sehr konkretes Stück Schulorganisation. Seit dem 1. August 2026 wächst der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter auf, und das verändert nicht nur Platzzahlen, sondern auch die Frage, wen Ihre Anmeldeunterlagen eigentlich erreichen.

Was seit dem 1. August 2026 gilt

Das Schulministerium NRW beschreibt den Anspruch auf seiner Seite Ganztag im Primarbereich so: Seit dem 1. August 2026 besteht ein aufwachsender, bedarfsunabhängiger Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden täglich für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Der Anspruch gilt an Werktagen von Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage ausgenommen, und er gilt ausdrücklich auch in den Ferien. Er gilt für alle Kinder im Grundschulalter, unabhängig von der Schulform und unabhängig davon, ob ein Kind sonderpädagogische Unterstützung erhält.

Wichtig für Ihre Jahresplanung ist das Wort „aufwachsend“. Die Serviceagentur Ganztagsbildung NRW fasst zusammen, dass der Anspruch mit den Erstklässlerinnen und Erstklässlern beginnt und in den folgenden Jahren bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet wird. Ihr Haus bekommt also jedes Jahr einen anspruchsberechtigten Jahrgang dazu, bis alle vier erreicht sind. Wer heute den Jahrgang 2026/27 plant, plant faktisch die Kurve bis 2030 mit.

Ein Anspruch ist außerdem keine Anwesenheitspflicht. Die Familien entscheiden weiterhin selbst, ob sie ihn in Anspruch nehmen. In den FAQ zum gemeinsamen OGS-Erlass steht dazu, dass die bekannten Rahmenbedingungen wie Anmeldefristen unverändert bleiben: Die Anmeldung zur OGS erfolgt vor Schuljahresbeginn und bindet für die Dauer eines Schuljahres. Ob eine unterjährige Anmeldung möglich ist, richtet sich nach den kommunalen Vorgaben vor Ort und nach den Betreuungsverträgen mit den Eltern.

Zum Ausbau nennt das Schulministerium konkrete Größen: Im Haushalt 2025 standen Mittel für bis zu 480.500 OGS-Plätze bereit, mit dem Schuletat 2026 sollen bedarfsgerecht weitere 20.000 Plätze hinzukommen, und bis zum Schuljahr 2028/29 ist ein Aufwuchs auf bis zu 605.500 Plätze vorgesehen. Wie sich das in Ihrer Kommune verteilt, entscheidet sich in der örtlichen Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, denn Planung und Vergabe der Plätze liegen in kommunaler Verantwortung.

Warum Vielfalt dabei zum Planungsfaktor wird

Bedarfsplanung funktioniert über Anmeldungen. Anmeldungen funktionieren über Formulare, Fristen und ein Grundvertrauen darin, dass sich das Ausfüllen lohnt. Alle drei Voraussetzungen sind ungleich verteilt. Eine Familie, die selbst in Deutschland zur Schule gegangen ist, weiß, dass hinter dem Wort „Anmeldeschluss“ eine harte Grenze steckt. Eine Familie, die vor zwei Jahren zugezogen ist, liest denselben Satz vielleicht als unverbindliche Information.

Die Folge sehen Sie im Frühjahr auf dem zweiten Stapel. Späte Anmeldungen, fehlende Rückläufe und Nachfragen im September gehören inzwischen zum Bild vieler Häuser. Für die Einrichtung heißt das: Der gemeldete Bedarf bildet den tatsächlichen Bedarf nur ungefähr ab, und die Lücke liegt selten zufällig verteilt. Deshalb lohnt es sich, die Anmeldephase als eigenen pädagogischen Prozess zu betrachten und nicht als Verwaltungsvorgang, der nebenher läuft. Wie sich der Übergang aus der Kita heraus gestalten lässt, damit Familien schon vorher wissen, was auf sie zukommt, lesen Sie im Beitrag zum Übergang von der Kita in die Grundschule.

Drei Vorbereitungen, die jetzt im eigenen Haus anstehen

1. Die Gruppenzusammensetzung früh und bewusst planen

Wenn ein Jahrgang nach dem anderen anspruchsberechtigt wird, wachsen die Nachmittagsgruppen ungleichmäßig. Es lohnt sich, die Zusammensetzung nicht erst im August zu klären, wenn die Listen ohnehin feststehen. Ein Blick, der sich bewährt hat:

  • Landen Kinder mit wenig Deutscherfahrung zufällig alle in derselben Gruppe, weil sie zufällig in derselben Klasse sind?
  • Gibt es in jeder Gruppe mindestens eine erwachsene Person, die für ein neu zugezogenes Kind verlässlich ansprechbar ist?
  • Sind Kinder mit Unterstützungsbedarf so verteilt, dass die Begleitung im Nachmittag machbar bleibt?
  • Wissen die Lehrkräfte des Vormittags, wie die Gruppen am Nachmittag geschnitten sind, und umgekehrt?

Der neu gefasste Erlass verlangt ohnehin eine engere Abstimmung. In die Kooperationsvereinbarungen gehören laut den FAQ des Schulministeriums künftig auch Verfahren zur Abstimmung zwischen Lehrkräften und dem Personal des außerunterrichtlichen Trägers sowie Absprachen zu Raum- und Flächennutzungskonzepten und zu Kinderschutzkonzepten. Diese Abstimmung ist ein guter Ort, um die Gruppenfrage einmal im Jahr gemeinsam anzuschauen. Mehr dazu, wie Vormittag und Nachmittag praktisch zusammenfinden, steht im Beitrag über die Zusammenarbeit von Schule und Ganztag.

2. Sprachmittlung auch für den Nachmittag mitdenken

In vielen Häusern ist die Sprachmittlung am Vormittag geregelt und am Nachmittag nicht. Elterngespräche im Ganztag finden aber statt: beim Abholen, bei einem Streit auf dem Schulhof, bei der Frage, warum ein Kind das Mittagessen stehen lässt. Wer erst im Konfliktfall nach einer Übersetzung sucht, hat schon verloren. Klären Sie deshalb vorab, wer im Nachmittag angefragt werden kann, wie lange das dauert und wofür ein Termin nötig ist.

Eine Bitte aus der Praxis: Lassen Sie Geschwisterkinder keine Elterngespräche übersetzen. Ein Kind, das seiner Mutter erklären soll, warum es selbst am Nachmittag auffällig war, steht in einer Rolle, die es nicht tragen kann. Das gilt erst recht, wenn im Gespräch belastende Themen auftauchen. Für den Kinderschutz bleiben die bundesgesetzlichen Bestimmungen unverändert bestehen, das Schulministerium verweist in den FAQ ausdrücklich auf § 4 KKG und § 8a SGB VIII. Bei Sorge um das Wohl eines Kindes holen Sie die insoweit erfahrene Fachkraft hinzu, bevor Sie auf eigene Faust handeln. Die Eltern werden in die Gefährdungseinschätzung einbezogen, das Gespräch wird aber vorbereitet und unterbleibt nur dann, wenn der wirksame Schutz des Kindes sonst in Frage stünde.

3. Elterninformationen, die man beim ersten Lesen versteht

Ein häufiger Grund für einen fehlenden Rücklauf ist ein Text, der Vorwissen voraussetzt. Nehmen Sie Ihr Anmeldeschreiben und streichen Sie alles, was eine Familie im ersten Schuljahr noch nicht wissen kann. Danach beantworten Sie in kurzen Sätzen vier Fragen: Was ist der offene Ganztag? Bis wann ist mein Kind da? Was kostet es? Bis wann muss ich antworten, und bei wem?

Ein Formular, das niemand zurückbringt, ist kein Signal für fehlenden Bedarf. Es ist erst einmal nur ein Formular, das niemand zurückgebracht hat.

Wenn Sie mehrsprachige Fassungen brauchen, prüfen Sie zuerst, was es vor Ort schon gibt. Über das Kommunale Integrationszentrum laufen in vielen Kreisen und Städten Elternbegleitungen, das Land benennt auf seiner Seite zur Mehrsprachigkeit unter anderem das Programm Rucksack Schule mit Beratung durch Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter. Ihre Integrationsbegleiterin kennt diese Wege meist am besten und weiß, welche Familien in Ihrem Einzugsgebiet ohnehin gerade begleitet werden.

Personal und Räume, ohne Schönfärberei

All das ändert nichts daran, dass die Rahmenbedingungen eng sind. Ein zusätzlicher Jahrgang braucht Räume, die um 13 Uhr frei sind, und Menschen, die um 13 Uhr da sind. Beides lässt sich nicht mit einem guten Elternbrief herbeischreiben. Was in Ihrem Haus geht, hängt an Zusagen, die anderswo getroffen werden, und darüber entscheidet weder die Schulleitung noch der Träger allein.

Was in Ihrem Einfluss liegt, ist die Vorbereitung. Wenn im Frühjahr klar ist, wie viele Kinder mit welchem Unterstützungsbedarf kommen, lässt sich der Personaleinsatz anders planen als bei elf offenen Fragezeichen. Die Integrationsbegleiterin ist dabei keine Zusatzkraft für schwierige Fälle. Sie arbeitet an der Struktur mit: an den Aufnahmegesprächen, an der Verständlichkeit der Unterlagen, an der Frage, wie ein Kind nach dem Unterricht in der Gruppe ankommt. Diese Arbeit wirkt am stärksten, wenn sie vor dem Schuljahr beginnt und nicht im November.


Ihr nächster Schritt

Legen Sie Ihr aktuelles Anmeldeschreiben für den offenen Ganztag auf den Tisch und lesen Sie es einmal mit den Augen einer Familie, die seit einem Jahr in Deutschland lebt. Markieren Sie jeden Satz, der Vorwissen voraussetzt, und kürzen Sie ihn auf das Wesentliche. Eine halbe Stunde im Team reicht für den ersten Durchgang. Ideen für die Zeit nach dem Unterricht sammeln wir im Beitrag Praxisideen für den offenen Ganztag, und passende Impulse für Ihre Gruppen finden Sie im Praxisideen-Finder. Wenn Sie für die Planung des nächsten Jahrgangs Unterstützung möchten, melden Sie sich bei uns über die Kontaktseite, wir stellen den Draht zur Integrationsbegleiterin in Ihrer Region her.

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